Die Familie umfasst alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften (gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche), sowie Alleinerziehende mit Kindern die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Einbezogen sind – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder. Damit besteht eine Familie immer aus zwei Generationen: Eltern/-teile und im Haushalt lebende Kinder.
In die Familienkarte sind volljährige Kinder eingeschlosen, sofern eine der Voraussetzungen für die Ermäßigung* erfüllt wird.*Ermäßigung erhalten volljährige Kinder, wenn sie Schüler, Auszubildende, Studenten, Schwerbehinderte (mindestens 50 %), Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder am Freiwilligen Sozialen Jahr, arbeitslos, Bürgergeldempfänger sind, sofern dies beim Eintritt mit einem gütltigen Dokument nachgewiesen werden kann.